4. Anträge der Verteidigung Mit Berufungserklärung vom 21. Mai 2018 und Berufungsbegründung vom 11. Juli 2018 stellte Rechtsanwalt B.________ namens und auftrags des Beschuldigten die folgenden identischen Rechtsbegehren (pag. 127 f. bzw. pag. 175 f.): «1) Es sei festzustellen, dass das Urteil PEN 16 200 vom 22. Juli 2016 bzw. die Urteilsbegründung vom 28. April 2018 gegen den Anspruch des Berufungsführers auf ein Urteil in angemessener Frist gemäss Art. 6 Abs. 1 EMRK verstösst. Die Kosten des Strafverfahrens werden vom Kanton Bern ge-