1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (nachfolgend Vorinstanz) erklärte den Beschuldigten A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 22. Juli 2016 (pag. 81 ff.) wegen mehrfach begangener Übertretungen gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung, begangen in der Zeit vom 1. März 2015 bis 31. März 2015 in C.________ (Ort), schuldig (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 81) und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 2‘000.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 20 Tage (Ziff.