31 unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 7‘970.80 an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Teilentschädigung von CHF 8‘449.45 (inkl. Auslagen und MWST) für den amtlichen Verteidiger der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________. 3. weiter verfügt wurde, dass 3.1 das anlässlich der Hausdurchsuchung i.S. D.________ bei A.________ sichergestellte Portemonnaie A.________ zurückgegeben wird;