28 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 10. Januar 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen A.________ eingestellt wurde bezüglich des Vorwurfs 1.1 der Sachbeschädigung, angeblich begangen am 3./4. Oktober 2010 in Münsingen z.N. von E.________, zusammen mit C.________; 1.2 des Hausfriedensbruchs, angeblich begangen am 10./11. Oktober 2010 in Gümligen z.N. von F.________, zusammen mit C.________;