22. Amtliche Entschädigung Das amtliche Honorar für Rechtsanwalt B.________ im erstinstanzlichen Verfahren wurde auf CHF 8‘449.45 (inklusive Auslagen und MWST) festgesetzt. Für das oberinstanzliche Verfahren macht Rechtsanwalt B.________ einen Aufwand von 26 Stunden und Auslagen von CHF 406.00 geltend. Dies scheint angemessen. Die Kammer setzt das amtliche Honorar für das oberinstanzliche Verfahren demnach auf CHF 6‘204.05 (inklusive Auslagen und MWST) fest.