20. Konkretes Strafmass Der Beschuldigte ist somit zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten zu verurteilen. Davon sind 9 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 18 Monaten ist der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf drei Jahre festzusetzen. 27 V. Kosten und Entschädigung