Zudem befinden sich mehrere verfügbare Funkantennen in Reichweite der Tatorte. Dass beim Beschuldigten (abgesehen vom in Alufolie eingewickelten Mobiltelefon aus dem Diebstahl gemäss Ziff. I.B.23 AKS) keine Deliktsbeute gefunden wurde, lässt sich damit erklären, dass sich die Mittäter nach den Einbruchsserien jeweils sofort ins Ausland begaben. So reiste der Beschuldigte noch am Tag des letzten Einbruchs der Serie 1 (am 24. Juli 2010) in Richtung Italien aus der Schweiz aus (pag. 300). Und C.______