9.8 Weitere Vorbringen der Verteidigung Auch die übrigen Vorbringen der Verteidigung vermögen nicht zu überzeugen. So haben sich die Mobiltelefone der Mittäter während den Einbrüchen zwar zeitweise bei unterschiedlichen Antennen eingeloggt (vgl. bspw. pag. 1172 Z. 191 und Z. 201). Das ist aber nicht weiter verwunderlich, ist doch davon auszugehen, dass der telefonische Kontakt jeweils dann stattfand, als sich die Mittäter nicht am gleichen Ort aufhielten. Zudem befinden sich mehrere verfügbare Funkantennen in Reichweite der Tatorte.