9.7 Beziehung zu D.________ Schliesslich brachte die Verteidigung vor, D.________ habe den Beschuldigten wegen familiärer Probleme nicht gemocht. Wäre der Beschuldigte in die Einbrüche involviert gewesen, hätte D.________ ihn deshalb ohne Zögern «in die Pfanne gehauen», was er aber nicht getan habe. Es trifft zu, dass D.________ angab, er habe mit dem Beschuldigten keine gute Beziehung wegen familiärer Probleme. Er habe nämlich nicht gewollt, dass seine Schwester mit dem Beschuldigten zusammen sei (pag. 1042 Z. 19 ff.).