Es kann daher durchaus sein, dass der Beschuldigte nicht mit einer derart rasch angeordneten Hausdurchsuchung rechnete oder nicht genügend Zeit hatte, um für das Diebesgut ein alternatives Versteck zu finden. Auch möglich wäre, dass der Beschuldigte zwar mit einer Hausdurchsuchung rechnete, das in Alufolie eingewickelte und im Küchenschrank versteckte Mobiltelefon jedoch schlicht und einfach vergessen hatte. Aus den vorgebrachten Umständen lässt sich jedenfalls nichts zu seinen Gunsten ableiten.