Wenn nun anlässlich dieser Hausdurchsuchung trotzdem Diebesgut beim Beschuldigten gefunden worden sei, so weise dies darauf hin, dass er von den Einbrüchen nichts gewusst habe. Es trifft zu, dass sich AO.________ am Abend des 7. November 2010 auf der Polizeiwache AP.________ meldete und erklärte, sie vermisse ihren Mann, der zuvor in der Wohnung des Beschuldigten in AP.________ gewesen sei. Ihr wurde daraufhin mitgeteilt, dass D.________ von der Polizei festgenommen worden war (pag.