19 AO.________ am Tag zuvor auf der Polizeiwache AP.________ eine Vermisstenmeldung wegen D.________ aufgegeben habe und ihr dabei mitgeteilt worden sei, dieser befinde sich in Haft. Das zeige sich auch an der Reaktion des Beschuldigten auf die Hausdurchsuchung: er sei zuvorkommend und ob dem Erscheinen der Polizei nur wenig überrascht gewesen. Wenn nun anlässlich dieser Hausdurchsuchung trotzdem Diebesgut beim Beschuldigten gefunden worden sei, so weise dies darauf hin, dass er von den Einbrüchen nichts gewusst habe.