bei seiner Anhaltung in Vallorbe zusammen mit dem Beschuldigten u.a. zwei Bohrer mit unterschiedlichem Durchmesser mit sich führte (pag. 1220). Zudem führte die Vorinstanz zutreffend aus (pag. 1827): Rein visuell lassen sich tatsächlich Unterschiede feststellen. Die Löcher sehen nicht alle gleich aus. Dies kann nach Ansicht des Gerichts aber damit erklärt werden, dass von Hand gebohrt wurde. Hätte die Täterschaft eine elektrische Bohrmaschine benützt, wären saubere Bohrlöcher entstanden. Dies wiederum hätte aber zu viel Lärm verursacht.