I.B.6 AKS waren die Fensterläden offen und die Täterschaft musste damit rechnen, dass jemand zu Hause ist. Entsprechend wurde dort die (leisere) Fensterbohrmethode verwendet (pag. 441). Demgegenüber hatte das Tatobjekt gemäss Ziff. I.B.4 AKS verschlossene Fensterläden, die von der Täterschaft mit einem spitzen Gegenstand aufgewuchtet werden mussten, um in das Haus zu gelangen (pag. 396). Die Fensterbohrmethode konnte aufgrund der verschlossenen Fensterläden nicht angewendet werden. Als «spitzer Gegenstand» könnte beispielsweise ein abgeändertes Werkzeug gedient haben. Hierzu kann auf die anlässlich der Anhaltung von C.______