_] wäre auf den 15.11. in die Schweiz gekommen», pag. 155). Im Übrigen versammelte sich die Bande vor und nach Begehung der Einbrüche jeweils beim Domizil des Beschuldigten (siehe oben, E. 8). Dieser Stützpunkt in der Schweiz hätte den Mittätern gefehlt, wenn AM.________ und nicht der Beschuldigte an den Einbrüchen beteiligt gewesen wäre.