Dies schliesst jedoch die Beteiligung einer dritten Person nicht aus. Es ist naheliegend, dass der Fahrer in der Nähe des Tatorts im Auto wartete und deshalb nicht gesehen werden konnte (pag. 1827). Dem kann zugestimmt werden. Es ist schwer nachvollziehbar, wie die Einbrüche ohne den Beschuldigten als Fahrer hätten durchgeführt werden können. Die Geschichte mit dem Benützen des öffentlichen Verkehrs, insbesondere des Moonliners, muss als geradezu weltfremd bezeichnet werden. Zudem war es der Beschuldigte selber, der sein kaputtes Auto ins Spiel brachte, als es um das Krücken-Alibi ging (pag. 1174 Z. 257).