Dies lässt den Verdacht aufkommen, dass er einzig wegen der Einbruchsserie 1 in die Schweiz kam und die Beute anschliessend nach Italien verbrachte. In dieser Beziehung fällt auf, dass der Beschuldigte in jeder Zeit sehr oft die Schweizer Grenze in Richtung Italien passierte (pag. 300). Seine Ein-/Ausreisen aus/in Richtung Italien entlasten ihn somit nicht. Im Gegenteil.