Ein solches Gerät vermag jedoch allfällig fehlende Ortskenntnisse ohne weiteres zu kompensieren. Eine vorgängige Besichtigung des Tatorts war daher überhaupt nicht nötig. Bemerkenswert ist schliesslich, dass der Beschuldigte einen Tag vor dem ersten Einbruch der Serie 1 am 21. Juli 2019 aus Richtung Italien in die Schweiz einreiste und danach am letzten Tag der Einbruchsserie 1 am 24. Juli 2019 sogleich wieder in Richtung Italien aus der Schweiz ausreiste (pag. 300). Dies lässt den Verdacht aufkommen, dass er einzig wegen der Einbruchsserie 1 in die Schweiz kam und die Beute anschliessend nach Italien verbrachte.