17 aber zu jener Zeit (als einziger der drei Mittäter) in der Schweiz wohnhaft und hatte daher auch vor seinem Auslandaufenthalt die Möglichkeit gehabt, die Tatobjekte zu rekognoszieren. Zudem wurde beim Beschuldigten anlässlich der Hausdurchsuchung vom 8. November 2010 ein GPS-Navigationsgerät gefunden und sichergestellt (pag. 1195 f.). Soweit ersichtlich, wurde dieses nicht ausgewertet. Ein solches Gerät vermag jedoch allfällig fehlende Ortskenntnisse ohne weiteres zu kompensieren.