9.2 Krücken-Alibi Die Verteidigung führte weiter an, der Beschuldigte habe während der Deliktsserie 3 aufgrund eines Treppensturzes unter einer Fersenkontusion gelitten. Er sei auf der Notfallstation gewesen und habe Krücken und Schmerzmittel erhalten. Ausserdem sei für den 11. November 2010 eine Sprechstunde angesetzt worden. Dies spreche dafür, dass die Verletzung schwer gewesen sein müsse. Der Beschuldigte habe in diesem Zustand nicht Auto fahren und sich daher auch nicht an der Tat beteiligen können. Die Untersuchung bei Dr. AL.________ fand am 11. November 2010 statt (pag.