Auf dem Gerät ‚Nokia E66-1’ mit der Rufnummer ‚[Rufnummer D]’ befanden sich vorwiegend Fotos von D.________ und seiner Familie und es konnten mehrere SMS-Nachrichten und unzählige Verbindungsnachweise (eingehende/ausgehende Anrufe) an die Telefonnummer ‚[Rufnummer AJ] mit dem Speichernamen „AJ.________" festgestellt werden (vgl. p. 1272). Dabei gab D.________ anlässlich seiner Einvernahme vom 24.11.2010 selber an, dass diese Nummer seiner Ehefrau AO.________ gehöre (p. 1041 Z. 42), was in Anbetracht der mazedonischen Vorwahl (+389) ohne weiteres stimmen dürfte.