Sämtliche dieser Indizien ergeben ein stimmiges Gesamtbild. Dieses ist dem direkten Beweis gleichwertig (Urteile des Bundesgerichts 6B_1053/2018 vom 26. Februar 2019 E. 1.2; 6B_824/2016 vom 10. April 2017 E. 12.1). Die Kammer hat keine vernünftigen Zweifel daran, dass der Beschuldigte an den in Frage stehenden Einbrüchen beteiligt war. Er fuhr während der Serie 1 seinen Schwager C.________ zu den einzelnen Einbruchsobjekten und übernahm dort jeweils die Rolle des Aufpassers. Nach den nächtlichen Diebestouren begaben sich die beiden wieder in die Wohnung des Beschuldigten. Das Gleiche spielte sich erneut während der Serie 3 ab, wobei sich diesmal auch D.______