In Bezug auf die dritte Einbruchserie vom 3. bis 7. November 2010 in Thörishaus (zwei Fälle), Liebefeld (zwei Fälle), Bern und Schliern bei Köniz (zwei Fälle) kam die Vorinstanz zu folgendem Schluss (pag. 1829 f.): C.________ wurde in vier von sieben Fällen durch DNA-Spuren überführt und hat diese Einbrüche eingestanden. In fünf der sieben Fälle wurden die Einbrüche respektive Einbruchsversuche mittels