A.________ wird ergänzend zum bisher Ausgeführten durch Verkehrsranddaten und Verbindungen seiner Mobilrufnummer belastet. Die Verkehrsranddaten zeigen, dass in allen sieben Fällen respektive in allen drei Tatnächten die Rufnummer von A.________ (‚[Rufnummer A]’) und diejenige von ‚AI.________’ (‚[Rufnummer AI]’) zu den Tatzeiten bei Antennen in unmittelbarer Nähe der Tatorte eingeloggt waren und untereinander Verbindung hatten. Für das Gericht ist damit erwiesen, dass sämtliche Einbrüche respektive Einbruchsversuche dieser Serie auf das Konto von C.________ und A.________ gehen.