12 Betreffend die Zuordnung der einzelnen Rufnummern kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1824 – 1826). Im Rahmen der weiteren Ermittlungen und elektronischen Auswertung der Verkehrsranddaten tauchte im Zusammenhang mit der Einbruchsserie 1 eine weitere Rufnummer auf. Diese war auf den sichergestellten Geräten jeweils unter dem Namen «AI.________ [Spitzname]» gespeichert, konnte aber keiner Person eindeutig zugeordnet werden: «[Rufnummer AI]» = «AI.