10) wieder an die Hand genommen. Der Beschuldigte wurde am 13. Januar 2017 erstmals – ohne Anwalt – befragt (pag. 1168 f.). C.________ wurde in der Folge durch die Kantonspolizei Bern erkennungsdienstlich erfasst. Der Abgleich seines DNA-Profils mit gesicherten Tatortspuren bei Einbruchdiebstählen ergab mehrere Übereistimmungen, insbesondere auch mit den beiden Einbruchdiebstählen vom 7. November 2010 in Schliern. C.________ gab in seiner Einvernahme vor Gericht zu, an denjenigen Einbrüchen beteiligt gewesen zu sein, in welchen seine DNA gefunden werden konnte. Sämtliche übrigen Einbrüche bestritt er.