Im Rahmen der Untersuchung gegen D.________ fand am 8. November 2010 am Domizil des Beschuldigten eine Hausdurchsuchung statt und brachte u.a. ein im Küchenschrank in Alufolie eingewickeltes iPhone zum Vorschein (pag. 1195). Eine Überprüfung ergab, dass dieses iPhone wenige Tage vor der Hausdurchsuchung bei einem Einbruchdiebstahl in Liebefeld gestohlen worden war (pag. 887 ff. bzw. Einbruch gemäss Ziff. I.B.23 AKS). Weiter wurde auch ein GPS-Navigationsgerät der Marke AH.________ in der Stube sichergestellt. Eine Ausdehnung der Untersuchung auf den Beschuldigten erfolgte schliesslich am 16. Mai 2011 (pag. 7), nachdem gemäss Feststellung der Polizei die Auswertung