_ jeweils den Zugang verschaffte und er die Objekte durchsuchte, während A.________ aufpasste, sei es vor den Liegenschaften oder im Auto. In der Zeit vom 03.11.2010 bis 07.11.2010 beteiligte sich auch D.________ an den nächtlichen Einbruchstouren, wobei er sich mit C.________ und A.________ zu den Einbruchsobjekten begab und entweder beim Durchsuchen der Räumlichkeiten mithalf oder zumindest aufpasste und nach den nächtlichen Diebestouren mit seinen Begleitern in die Wohnung von A.________ zurückkehrte. Alle drei Beschuldigten profitierten von der Beute.