geeigneten Einfamilienhäusern, wo sie sich grösstenteils durch die Fensterbohrmethode (Aufbohren von Fenster- resp. Türrahmen in der Nähe der Verriegelung), teilweise auch durch Aufwuchten, Zugang zu den Objekten verschafften oder zu verschaffen versuchten, die Räumlichkeiten – soweit es nicht beim Einbruchsversuch blieb – durchsuchten, und sie sich, soweit es sich nicht um Versuche handelte, mit der Beute entfernten und sich nach den nächtlichen Diebestouren zurück in die Wohnung von A.________ begaben. Die von C.________ bei den Einbruchstellen hinterlassenen DNA-Spuren indizieren, dass C.________ jeweils den Zugang verschaffte und er die Objekte durchsuchte, während A.___