2. des Freispruchs von der Anschuldigung des Diebstahls und Versuchs dazu, angeblich mehrfach gewerbs- und bandenmässig begangen gemäss Ziff. B. Il. 1. des Urteilsdispositivs; 3. des Freispruchs von der Anschuldigung der Sachbeschädigung, angeblich mehrfach begangen gemäss Ziff. B. Il. 2. des Urteilsdispositivs; 4. des Freispruchs von der Anschuldigung des Hausfriedensbruchs, angeblich mehrfach begangen gemäss Ziff. B. II. 3. des Urteilsdispositivs. II. A.________ sei schuldig zu erklären: