II. A.________ sei freizusprechen von den Anschuldigungen des Diebstahls, banden- und gewerbsmässig und zusammen mit C.________ und D.________ sowie teilweise der Sachbeschädigung und teilweise Hausfriedensbruch mehrfach begangen gemäss Anklageschrift vom 9. August 2017 I. / B. / 1-7 und 20-24 unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 7185.15 sowie der gerichtlich zu bestimmenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Staate Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung für die erst- und oberinstanzlichen Verteidigungskosten gemäss eingereichten Kostennoten.