8 I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10. Januar 2018 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit das Verfahren gemäss Ziffer I. mangels Strafantrags eingestellt und soweit A.________ von der Anschuldigung des Diebstahls und Versuchs dazu, angeblich mehrfach gewerbs- und bandenmässig gemäss Ziffer II freigesprochen wurde.