als Zeugen (pag. 1893). Mit Verfügung vom 18. Juli 2018 wies die Kammer den Beweisantrag in antizipierter Beweiswürdigung ab. Weitere Beweisanträge seitens der Parteien wurden im oberinstanzlichen Verfahren keine gestellt. 4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 4. Juni 2019 folgende Anträge: