Die Parteien wurden im Vorfeld der oberinstanzlichen Verhandlung mit Kopien bedient respektive konnten die edierten Akten einsehen. Nachdem die oberinstanzliche Hauptverhandlung wegen eines stationären Aufenthaltes des Beschuldigten im Psychiatriezentrum Münsingen (nachfolgend: PZM) hatte verschoben werden müssen (pag. 1959), wurde erneut ein aktueller Strafregisterauszug eingeholt (pag. 1965) und den Parteien zugestellt (pag. 1966). Das PZM bestätigte der Kammer mit E-Mail vom 31. Mai 2019 den stationären Aufenthalt des Beschuldigten in der Zeit vom 28. Januar 2019 bis 22. Februar 2019 (pag.