3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die erste oberinstanzliche Verhandlung vom 8. Februar 2019 wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 9. Januar 2019, pag. 1935) sowie ein Leumundsbericht über den Beschuldigten eingeholt (datierend vom 8. Januar 2019, pag. 1926 ff.). Weiter wurden die amtlichen Akten im Strafbefehlsverfahren Oberland wegen Betrugs (O 17 13396) beigezogen. Die Parteien wurden im Vorfeld der oberinstanzlichen Verhandlung mit Kopien bedient respektive konnten die edierten Akten einsehen.