Davon sind neun Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 18 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 5‘040.00 und Auslagen von CHF 2‘145.15, insgesamt bestimmt auf CHF 7‘185.15 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). [Tabelle] IV. [amtliche Entschädigung] C. […] D. Weiter wird beschlossen: 1. […] 2. […]