_ wird aufgefordert, innert 20 Tagen zu begründen, weshalb es sich beim von ihm geltend gemachten Aufwand um angebrachte Leistungen handelt. Die Parteientschädigung des Beschuldigten wird anschliessend für das oberinstanzliche Verfahren mit separatem Beschluss festgelegt, wobei auch diese Entschädigung mit den vom Beschuldigten zu bezahlenden Verfahrenskosten zu verrechnen sein wird (Art. 442 Abs. 4 StPO). 23 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird freigesprochen: