96, S. 22 der Urteilsbegründung). Der Beschuldigte wurde am 26.11.2014 von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn wegen einer groben Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 140.00 sowie einer Busse von CHF 700.00 verurteilt (pag. 125). Deshalb wurde dem Beschuldigten gemäss ADMAS-Auszug der Führerausweis für drei Monate entzogen (pag. 122 f.). Weitere Einträge im Strafregister oder im ADMAS-Register sind nicht verzeichnet. Der Beschuldigte ist mithin einmal einschlägig vorbestraft, was sich straferhöhend auswirkt.