17. Konkrete Strafzumessung 17.1 Objektive und subjektive Tatkomponenten (Tatverschulden) Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) sehen für das brüske Abstoppen ohne Not bei nachfolgendem Fahrzeug auf Autobahnen oder Autostrassen (Schikanestopp) eine Strafe ab 12 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 500.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 23).