Gemäss Beweisergebnis ereignete sich das Bremsmanöver des Beschuldigten auf dem Normalstreifen der Autobahn A6 Süd, Autobahnabschnitt Thun Nord-Spiez (Gemeinde Heimberg). Die Strassenverhältnisse waren nicht gut («Schneepflotsch» am Boden) und es hatte viel Verkehr (Morgenverkehr auf der Autobahn A6). Direkt vor dem Bremsmanöver des Beschuldigten bog dieser mit einem Abstand von lediglich 15 Metern vor dem Personenwagen von F.________ auf den Normalstreifen ein. Aufgrund der brüsken Bremsung musste F.________ daher stark auf die Bremse treten, um eine Kollision mit dem Beschuldigten zu verhindern. Danach fuhr er noch mit ca. 60 km/h weiter.