Gleiches hat für den undatierten, zeitlich nicht einordbaren Auszug über die Verkehrsführung auf der Autobahn A6 zu gelten (pag. 164). Phase 2 des angeklagten Sachverhalts spielte sich gestützt auf die glaubhaften Aussagen von F.________ (vgl. auch die entsprechenden Aussagen des Beschuldigten) zudem erst nach dem Allmendtunnel (mithin nach der auf