11 noch folge. Dieses Fahrzeug habe jedes Manöver gemacht, das er auch gemacht habe. Er sei mit ca. 80 bis 100 km/h weitergefahren – er sei mit Tempomat gefahren (pag. 30, Z. 41 ff.). Offenbar habe sich der andere Fahrzeuglenker vom Aufheulen des Motors provoziert oder irritiert gefühlt und wohl das Gefühl gehabt, dass er (der Beschuldigte) das gewesen sei (pag. 31, Z. 58 ff.). Er habe sicher nicht grundlos abgebremst. Dies wäre bei seinem grossen Wagen mit solchem Gewicht und diesen Wetterverhältnissen auch für ihn gefährlich gewesen (pag. 31, Z. 70 ff.).