Weiter habe sich der Beschuldigte nicht zur Sache äussern wollen (pag. 2). Der Beschuldigte wurde in der Folge zwei Mal befragt, wobei er bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 5.9.2017 einzig zugab, am 12.1.2017 hinter F.________ im Allmendtunnel Richtung Interlaken gefahren zu sein und diesen später überholt zu haben (pag. 30, Z. 30 ff.). Zum 12.1.2017 erklärte der Beschuldigte, vor ihm sei ein Camarro oder ein Chevrolet gefahren, aber er sei sich nicht mehr sicher. Er sei hinter diesem Auto gefahren und am Ende des Allmendtunnels habe er dieses überholt. Der Lenker habe nervös mit den Händen herumgefuchtelt und ihm den Mittelfinger gezeigt, was er nicht verstanden habe.