Als er den Blinker gesetzt habe, um zu überholen, sei der Mercedes rechts [recte: links] vor ihn reingefahren. Deshalb habe er sich entschieden, die Polizei zu avisieren (pag. 50, Z. 17 ff.). F.________ wiederholte zudem, er habe dem Beschuldigten nicht den Mittelfinger gezeigt, sondern er habe sich gekratzt (pag. 52, Z. 8 ff.). Den Lenker habe er nicht erkannt, sondern nur das Auto wahrgenommen.