8. Bestrittener/Unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte am 12.1.2017, um ca. 07:49 Uhr, bei schlechter Witterung («Schneepflotsch» am Boden) und viel Verkehr mit seinem Personenwagen auf der Autobahn A6 Süd, Abschnitt Thun Nord-Spiez (Gemeinde Heimberg), fuhr und F.________ kurz nach dem Ende des Allmendtunnels überholte. Vom Beschuldigten bestritten werden die ihm vorgeworfenen Fahrmanöver, mithin die ungenügende Rücksichtnahme beim Fahrstreifenwechsel nach dem Überholmanöver sowie die Schikanestopps.