__ seien als Schutzbehauptungen zu behandeln. In der Folge kam die Vorinstanz zum Beweisergebnis, der Beschuldigte habe: «die ihm vorgeworfenen Manöver (Schikanestopp und anschliessendes Ausschwenken als der Anzeigeerstatter diesen überholen wollte) durchgeführt und den Anzeigeerstatter in einem Masse erschreckt, dass dieser sich entschlossen habe, dem Fahrzeug zu folgen und so eine Anhaltung zu ermöglichen» (pag. 88, S. 14 der Urteilsbegründung).