7. Zur Behandlung des Strafbefehls durch die Vorinstanz 7.1 Vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung Der Strafbefehl vom 24.5.2017 kann vorliegend in drei Phasen unterteilt werden: 1) Der Beschuldigte liess den Motor im Leerlauf mehrmals aufheulen, überholte F.________ und bog mit geringem Abstand vor diesen ein; 2) Daraufhin leitete der Beschuldigte mehrere Schikanestopps ein; 3) Danach versuchte F.________ den Beschuldigten zu überholen, was misslang, weil der Beschuldigte nach links auf die Überholspur auswich (pag. 14).