Gemäss Aussage von F.________ habe es am 12.1.2017 viel Verkehr auf der Autobahn gehabt, denn er habe im Allmendtunnel auf der Überholspur keine Möglichkeit gehabt, auf die rechte Fahrbahn zu wechseln. Das dichte Verkehrsaufkommen sei von der Vorinstanz allerdings nicht weiter berücksichtigt worden. Die Vorinstanz habe auch die Witterung (Schneefall und «Schneepflotsch») sowie die damalige Baustelle unberücksichtigt gelassen. Die Fahrspuren im Allmendtunnel seien zur fraglichen Zeit nur beschränkt befahrbar gewesen bzw. hätten eine schmalere Breite aufgewiesen, weshalb die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h betragen habe.