4 6. Ausführungen der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ führt in der Berufungsbegründung vom 19.9.2018 zusammengefasst aus, es liege eine Verletzung des Anklagegrundsatzes vor. Aus dem im Strafbefehl wiedergegebenen Sachverhalt gehe nicht eindeutig hervor, was dem Beschuldigten angelastet werde. Das erstinstanzliche Urteil habe zudem nur die Vorwürfe des Schikanestopps und des Ausschwenkens behandelt (pag. 148 f.). Die Vorinstanz habe eine einseitige und mangelhafte Beweiswürdigung vorgenommen. Gemäss Aussage von F.__