3. Anträge der Verteidigung Mit Berufungsbegründung vom 19.9.2018 stellte Rechtsanwalt B.________ die folgenden Anträge (pag. 147): 1. Es sei das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 17. Januar 2018 vollumfänglich aufzuheben und der Beschuldigte/Berufungsführer sei von den Vorwürfen der groben Verletzung der Verkehrsregeln (mehrfach), angeblich begangen am 12. Januar 2017 auf der Autobahn A6 Süd Richtung Heimberg, Abschnitt Thun Nord-Spiez, freizusprechen. 2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.